DK 2012 – TSV - Part 3
Die Gegendarstellung...
... ist eine eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet worden war. Das Recht zur Gegendarstellung ist gegründet auf § 11 des Reichspressegesetztes (RPG) von 1874 und ist heute in den Pressegesetzen der Länder geregelt.
Zu dem am 10.07.2012 auf der TSV-Homepage unter dem Arbeitstitel "Einsam, Zweisam, Dreisam" veröffentlichten Tagesbericht erklären die "die stillen Kinder von Dronninglund":